Herzlich willkommen bei der

SALUTARIS Capital Management AG

 

Nachhaltigkeits­kriterien


Wir wählen die Unternehmen nach den Nachhaltigkeitskriterien: Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung aus.

Nach folgenden Kriterien filtern wir die Unternehmen:


Ausgeschlossene Geschäftsfelder (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Alkohol: Spirituosen mit mehr als 15 Volumenprozent
  • Atomenergie
  • Chemikalien: gefährliche und klimaschädliche Substanzen
  • Embryonenforschung
  • Fossile Energieträger: Förderung von Kohle, Förderung von Erdgas und/oder Erdöl durch Fracking und Förderung von Ölsand
  • Genetisch verändertes Saatgut: Entwicklung, Herstellung, Anbau und/oder Handel damit
  • Glücksspiel
  • Pestizide: Einsatz, Herstellung und/oder Handel damit
  • Pornographie
  • Rüstungsgüter: Entwicklung, Herstellung und/oder Handel damit
  • Tabakwaren
  • Tierversuche


Ausgeschlossene Geschäftspratiken:

Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen:

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung


Missachtung der Menschenrechte:

  • Gesundheitsgefährdung
  • Gewaltanwendung
  • Sklavenhaltung


Schädigung der Umwelt:

  • Missachtung von Umweltgesetzen
  • Schädigung von Ökosystemen
  • rücksichtsloser Umgang mit der Umwelt


unseriöse Wirtschaftspraktiken:

  • ungleiche Bezahlung (Gender Paygap)
  • Korruption
  • Bestechung


Positivkriterien:

Arbeitsbedingungen:

  • Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  • gleiche Bezahlung für gleiche Leistung,           
  • Weiterbildung von Mitarbeitern,
  • Gleichstellung von Frauen und Männern fördern,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,  
  • Mitbestimmung im Betrieb,
  • Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben


Soziales:

  • Rücksichtnahme auf Belange der Gemeinde, in der das Unternehmen tätig ist


Umwelt:

  • Rohstoff-, Wasser- , Energieverbrauch und
  • Schadstoffemissionen reduzieren,
  • Anwendung erneuerbarer Energiequellen (weiter-) entwickeln und fördern,
  • Maßnahmen zum Arten-, Tier-, Land- und Klimaschutz fördern


Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 Offenlegungs-VO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a  und Abs. 2 Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 a Offenlegungs-VO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b Offenlegungs-VO bzw. Art. 4 Abs. 5 b Offenlegungs-VO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.    

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.